Erlaubte Fahrzeugarten: Pkw und leichte Lkw; Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Farherlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter:
a) 18 Jahre alt,
b) 17 Jahre alt
aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
aaa) dem staatlichen anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrererin“,
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klassen: AM, L
Theoretische Ausbildung:
Ohne Vorbesitz einer anderen Fahrklasse: 12 x Grundunterricht, 2 x klassenspezifischer Unterricht (zu je 90 Minuten)
Mit Vorbesitz einer anderen Fahrklasse: 6 x Grundunterricht, 2 x klassenspezifischer Unterricht (zu je 90 Minuten)
Praktische Ausbildung:
Übungsstunden:
a) Grundstufe: Einweisung und Bedienung
b) Aufbaustufe: umweltschonendes, vorausschauendes Fahren und Blickschulung
c) Leistungsstufe: schwierige Verkehrssituationen, umweltschonendes und vorausschauendes Fahren
Sonderfahrten: Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5 Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit:3
Erlaubte Fahrzeugarten: Kombinationen aus Pkw oder leichtem Lkw mit etwas größerem Anhänger; Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
a) 18 Jahre alt,
b) 17 Jahre alt
aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,
bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
aaa) dem staatlichen anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrererin“,
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffetnlichen Straßen vermittelt werden.
Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: B Beinhaltet Klassen: keine
Theoretische Ausbildung: keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung:
Übungsstunden: sichere, verantwortungsvolle und umweltschonende Fahrzeugbeherrschung
Sonderfahrten: Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3 Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1 Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
Ergänzende Informationen zur Fahrklasse B mit Schlüsselzahl 197
Theoretische Ausbildung und Prüfung: kein Unterschied in der theoretischen Ausbildung und Prüfung
Grundausbildung: zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug – ein Beginn mit dem Schaltfahrzeug ist auch möglich.
Besondere Ausbildungsfahrten: zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auf einem Schaltfahrzeug möglich.
Pürfungsvorbeitung/Prüfungsreifefeststellung: Beides auf einem Automatikfahrzeug
Feststellung der Prüfungsreife/Testfahrt: Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein. Sie darf nur durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser Testfahrt wird durch den Fahrlehrer festgestellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann. Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt wird dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung ausgehändigt.
Praktische Prüfung: Prüfungsfahrt auf einem Automatikfahrzeug.
Erlaubte Fahrzeugarten: Kombinationen aus Pkw oder leichtem Lkw mit Anhänger; Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einerzulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Mindesalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: B
Theoretische und praktische Ausbildung:
Die Schuldung besteht aus drei Teilen:
a) Theoretischer Schulungsstoff: 2,5 Stunden á 60 Minuten
b) Praktischer Übungsstoff: 3,5 Stunden á 60 Minuten
c) Fahrpraktische Übungen (im Realverkehr): 1 Stunde á 60 Minuten
Hierbei kann der Fahrschüler auf einem Automatikfahrzeug ausgebildet werden und die praktische Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen. Nach dem Bestehen der Fahrprüfung erhält der Fahrschüler die Schlüsselzahl 78 eingetragen und darf nur Automatikfahrzeuge fahren.
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Tel.: 0511 2190 3701
Mobil: 01577 2775773
Mobil: 01577 2775774
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